E & G IMMOBILIEN > RESIDENTIAL PROPERTY > Schicke 3-Zimmer-Wohnung mit herrlichem West-Balkon in ruhiger Innenstadtlage
Balkon mit Ausblick
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Zimmer
Zimmer
Zimmer
Laubengang
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Treppenhaus
Hausansicht
Hausansicht
Grundriss-Skizze Wohnung 9
Balkon mit Ausblick
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Zimmer
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Laubengang
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Treppenhaus
Hausansicht
Hausansicht
Grundriss-Skizze Wohnung 9

Schicke 3-Zimmer-Wohnung mit herrlichem West-Balkon in ruhiger Innenstadtlage

Ludwigsburg

2.090,00
Miete in € zzgl. NK
3
Zimmer
102
Wohnfläche in ca. m²

Diese sonnige Wohnung ist ein absolutes Highlight am Ludwigsburger Wohnungsmarkt! Sie bietet großzügige 3 Zimmer mit optimaler Raumaufteilung und besticht vor allem durch den herrlichen Westbalkon von dem aus man einen fantastischen Blick über die Dächer Ludwigsburgs genießt. Die geschmackvolle und hochwertige Innenausstattung lässt keine Wünsche offen. Folgende wesentliche Ausstattungsmerkmale kennzeichnen die Immobilie: - Helle, lichtdurchflutete Räume - Moderne Grundrissgestaltung - Großzügiger Wohn-/Essbereich mit offener Küche und direktem Zugang zum Balkon - Schöne Einbauküche mit sämtlichen elektrischen Großgeräten - Großer Balkon in West-Ausrichtung - Hochwertige Badausstattung mit Waschtisch, Badewanne und bodengleicher Dusche - Praktischer Abstellraum mit Waschmaschinenanschluss in der Wohnung - Große, meist bodentiefe Fensterelemente; 3-fach Isolierverglasung mit Schall- und Wärmeschutz - Elektrischer Sonnenschutz - Hochwertiger 2-Schicht Stabparkett Eiche, geölt, in allen Wohnräumen - Fußbodenheizung in sämtlichen Räumen - Videosprechanlage - Multimedia-Bedientableau - Kellerraum im Untergeschoss - Barrierefreier Personenaufzug - Gemeinschaftlicher Fahrradraum - 1 Tiefgaragenstellplatz (nach Fertigstellung der Baumaßnahmen)


Eckdaten

OBJECT TYPE
Wohnung
ORT
Ludwigsburg
ZIMMER
3
WOHNFLÄCHE IN CA M²
102
BAUJAHR
2025
Terrasse / Balkon
Ja
Garage / Stellplatz
1
Einbauküche
Ja
PROVISION
provisionsfrei
Nebenkosten in €/Monat
358
OBJEKTNUMMER
EuG1-10041/G1/E2/Eh1
GEG (Gebäudeenergiegesetz): Die Erstellung des Energieausweises wird nach Fertigstellung des Gebäudes vom Bauherrn/Eigentümer beantragt.
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