Das Grundstück ist derzeit mit einem Einfamilienhaus bebaut, welches abgerissen werden muss. Der Bauantrag für einen Neubau mit einem großzügigen Ein- bis Zweifamilienhaus ist eingereicht. Der Neubau sieht eine Wohn-/Nutzfläche von ca. 300 m² – 400 m² vor. Diesbezüglich existiert bereits eine positiv beschiedene Bauvoranfrage. Diese kann eingesehen und übernommen werden. Der untere Teil ist Gartenland. Im Bereich des Bauvorhabens befindet sich ein Bebauungsplan "in Aufstellung", der jedoch eine Planreife nach § 33 BauGB noch nicht erlangt hat. Daher muss derzeit eine Beurteilung der Bebauung auf Grundlage des § 34 erfolgen.