Das Grundstück ist derzeit noch mit einem älteren Einfamilienhaus (Baujahr 1965/1966) bebaut. Das Bestandsgebäude befindet sich einem guten, jedoch baujahrtypischen Zustand. Aufgrund der höheren Ausnutzungsmöglichkeiten ist das Grundstück zur Neubebauung mit einem Mehrfamilienhaus oder großzügigen Ein- bis Zweifamilienhaus geeignet. Nachfolgend ein Auszug der baurechtlichen Vorschriften: - Gebiet: WR (Reines Wohngebiet) - Zahl der vollgeschosse: 2 (Ausnahmen möglich, sofern GRZ und GFZ nicht überschritten werden) - Grundflächenzahl (GRZ): 0,4 - Geschossflächenzahl (GFZ): 0,7 - Dachneigung: Höchstens 28° - Gebäudehöhe: Höchstens 5,50 m bis zur Traufe, bis zum First höchstens 7,50 m - Parkierung: Zu jeder Wohnung muss eine Garage geplant werden