E & G IMMOBILIEN > RESIDENTIAL PROPERTY > Pfullendorf nahe Bodensee: Denkmalimmobilie in zentraler Lage
Aussenansicht
Außenansicht mit Balkon
Wohnung
Stuckdecke
Zimmer
Bad
Bar
Eingang innen
Grundriss-Skizze 2. Untergeschoss
Grundriss-Skizze 1. Untergeschoss
Grundriss-Skizze Erdgeschoss
Grundriss-Skizze 1. Obergeschoss
Grundriss-Skizze 2. Obergeschoss
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Außenansicht mit Balkon
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Zimmer
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Eingang innen
Grundriss-Skizze 2. Untergeschoss
Grundriss-Skizze 1. Untergeschoss
Grundriss-Skizze Erdgeschoss
Grundriss-Skizze 1. Obergeschoss
Grundriss-Skizze 2. Obergeschoss

- Pfullendorf nahe Bodensee -

Denkmalimmobilie

in zentraler Lage

Pfullendorf

auf Anfrage
Kaufpreis in €
1.147
Wohnfläche in ca. m²
602
Grundstücksfläche in ca. m²

Das Objekt eignet sich sowohl für einen Investor zur Gründung von Wohnungseigentum und anschließender Vermietung sowie für Bauträger zum Verkauf als Eigentumswohnungen, um die sehr interessante Denkmalschutz-Afa an die künftigen Erwerber weiterzugeben. Aktuell ist das Hotel noch ganzjährig gut ausgebucht. Die Übergabe des Objekts erfolgt nach Vereinbarung. Das 3-Sterne-Hotel befindet sich in einem gepflegten Zustand und ist gut und voll funktional ausgestattet. Der imposante Eingangsbereich mit schönem Empfangstresen führt zum großzügigen Gastraum. Desweiteren verfügt das Hotel über eine Bar und 23 Einzel- und Doppelzimmer, die alle gemütlich-rustikal eingerichtet sind. Zu jedem Zimmer gehört ein eigenes Bad. Die große loftartige Wohnung mit offenem Gebälk hat einen besonderen Charme und erstreckt sich über zwei Etagen im Dachgeschoss. Diese wird derzeit vom Eigentümer bewohnt. Eine weitere Besonderheit ist der Wein- und/Tiefkeller aus Sandstein über mehrere Ebenen. Hinter dem Gebäude befindet sich ein großer Parkplatz mit ca. 10 Stellplätzen (erweiterbar).


Eckdaten

OBJECT TYPE
Haus
ORT
Pfullendorf
ZIMMER
23
WOHNFLÄCHE IN CA M²
1.147
GRUNDSTÜCKSFLÄCHE IN CA M²
602
BAUJAHR
Ca. 1650
Terrasse / Balkon
Ja
PROVISION
4,76 % inkl. gesetzl. USt.
OBJEKTNUMMER
EuG1-9711/G1/E1/Eh1
GEG (Gebäudeenergiegesetz): Bei Baudenkmalen besteht gemäß §79, Abs. 4 keine Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises.
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