Das Grundstück ist derzeit mit einem älteren Einfamilienhaus bebaut und eignet sich aufgrund der höheren Ausnutzbarkeit für eine größere, exklusive Neubebauung mit einem Villenanwesen. Nachfolgend ein Auszug der Vorzüge und Möglichkeiten durch eine Neubebauung des Grundstücks: - Exklusive, bevorzugte Wohn- und Aussichtslage - Schöner, eingewachsener Gartenbereich mit gut nutzbarer Grundstücksfläche - Neubebauung mit 2 Vollgeschossen und Dachgeschoss möglich - Bestehender Garagenbau (Bestandsschutz), evtl. umnutzbar in Wohnraum/Atelier Vorgaben des Bebauungsplans Schillerhöhe: - Grenzabstände: 3 m - Traufhöhe: max. 7 m - Dachform: allseitig abgewalmt, Dachneigung nicht mehr als 45 Grad, kleinere Einzelgauben zulässig - Nebengebäude: bis ca. 25 m² Grundfläche und max. 4 m Höhe zulässig Alle baurechtlich gemachten Angaben sind unverbindlich und in Abstimmung mit dem Baurechtsamt zu verifizieren.